Hotelvertragsbedingungen Schweizerhof am See

gültig ab 2025

Inhaltsverzeichnis


§ 1 Geltungsbereich

1.1
Diese Hotelvertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Gästehaus Schweizerhof am See (im Folgenden „Beherberger“) und dem Vertragspartner über die mietweise Überlassung von Gästezimmern sowie alle damit verbundenen Leistungen.[Quelle: 1]
1.2
Sondervereinbarungen bleiben davon unberührt.[Quelle: 2]

§ 2 Begriffsdefinitionen

2.1
Beherberger: Anbieter von Gästezimmern zur vorübergehenden Nutzung gegen Entgelt.
2.2
Gast: Natürliche Person, die Beherbergung beansprucht.[Quelle: 3]
2.3
Vertragspartner: Natürliche oder juristische Person, die für sich oder Dritte einen Vertrag mit dem Beherberger abschließt.
2.4
Beherbergungsvertrag: Der zivilrechtliche Vertrag zwischen Beherberger und Vertragspartner.[Quelle: 4]
2.5
Konsument / Unternehmer: Begriffe gemäß österreichischem Konsumentenschutzgesetz.

§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung

3.1
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Beherberger zustande.[Quelle: 5]
3.2
Eine Anzahlung kann vereinbart werden, sie wird bei Buchungszusage fällig und ist spätestens 7 Tage vor Anreise zu leisten.[Quelle: 6]

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

4.1
Der Vertragsbeginn ist ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich, sofern keine andere Zeit vereinbart ist.[Quelle: 7]
4.2
Eine Zimmerübernahme vor 06:00 Uhr gilt als erste Übernachtung.[Quelle: 8]
4.3
Die Abreise hat bis 11:00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Räumung kann ein weiterer Tag verrechnet werden.[Quelle: 9]

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag Stornogebühr

5.1
Bei ausbleibender Anzahlung kann der Beherberger ohne Frist zurücktreten.[Quelle: 10]
5.2
Bei Nichterscheinen bis 18:00 Uhr entfällt die Verpflichtung zur Beherbergung.[Quelle: 11]
5.3
Bereits geleistete Anzahlungen sichern die Reservierung bis 12:00 Uhr des Folgetags.[Quelle: 12]
5.4
Rücktritt durch den Beherberger bis spätestens 1 Monat vor Anreise ist zulässig.[Quelle: 13]
5.5
Stornobedingungen Stornogebühr[Quelle: 14]
5.5.1
Bis 30 Tage vor Anreise: Kostenfreie Stornierung oder Umbuchung bei Verfügbarkeit.
5.5.2
Ab 29 Tage vor Anreise oder bei No-Show: 100 % des Gesamtpreises.[Quelle: 15]
5.5.3
Bei Verhinderung durch Naturkatastrophen, Krankheit oder Tod: Zahlungspflicht bleibt bestehen.[Quelle: 16]
5.5.4
Namensänderung der Gäste: jederzeit kostenfrei möglich.

§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1
Ersatzquartier gleicher Qualität kann gestellt werden, wenn dies zumutbar und sachlich begründet ist (z. B. technische Probleme, Überbuchung).[Quelle: 17]
6.2
Etwaige Mehrkosten trägt der Beherberger.[Quelle: 18]

§ 7 Rechte des Vertragspartners

7.1
Der Vertragspartner hat Anspruch auf Nutzung der gemieteten Räume sowie aller üblicherweise zugänglichen Einrichtungen des Betriebes.
7.2
Hausordnungen sind zu beachten.[Quelle: 19]

§ 8 Pflichten des Vertragspartners

8.1
Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung aller vereinbarten sowie zusätzlich beanspruchten Leistungen.
8.2
Er haftet für durch ihn oder Mitreisende verursachte Schäden.[Quelle: 20]

§ 9 Rechte des Beherbergers

9.1
Bei Zahlungsverzug stehen dem Beherberger gesetzliches Pfandrecht und Zurückbehaltungsrechte an eingebrachten Sachen zu.
9.2
Serviceleistungen außerhalb der Normzeiten dürfen gesondert berechnet werden.[Quelle: 21]

§ 10 Pflichten des Beherbergers

10.1
Der Beherberger stellt die vereinbarten Leistungen in ortsüblicher Qualität zur Verfügung.
10.2
Sonderleistungen wie Sauna, Garagenplatz etc. sind kostenpflichtig und entsprechend ausgewiesen.[Quelle: 22]

§ 11 Haftung für eingebrachte Sachen

11.1
Der Beherberger haftet gemäß § 970 ff ABGB im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.[Quelle: 23]
11.2
Für Wertgegenstände, Geld und Wertpapiere nur bis € 550,– sofern nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommen.[Quelle: 24]

§ 12 Haftungsbeschränkungen

12.1
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist gegenüber Konsumenten ausgeschlossen (ausgenommen Personenschäden).[Quelle: 25]
12.2
Gegenüber Unternehmern besteht auch für grobe Fahrlässigkeit keine Haftung. Es gelten keine Ersatzansprüche für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.[Quelle: 26]

§ 13 Tierhaltung

13.1
Tiere sind nur mit Zustimmung des Beherbergers erlaubt. Sie dürfen nicht in Restaurant- oder Wellnessbereiche mitgebracht werden.[Quelle: 27]
13.2
Es gelten gesonderte Haftungs- und Versicherungspflichten.[Quelle: 28]

§ 14 Verlängerung der Beherbergung

14.1
Eine Verlängerung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung möglich.
14.2
Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) verlängert sich der Aufenthalt automatisch bis zur Wiederherstellung der Abreisemöglichkeit.[Quelle: 29]

§ 15 Vertragsauflösung

15.1
Bei befristeten Verträgen endet das Vertragsverhältnis automatisch.[Quelle: 30]
15.2
Bei vorzeitiger Abreise ist der volle Preis zu bezahlen, es sei denn, das Zimmer kann weitervermietet werden.[Quelle: 31]
15.3
Bei Tod eines Gastes endet der Vertrag automatisch.[Quelle: 32]
15.4
Ordentliche Kündigung ist bis drei Tage vor gewünschtem Ende möglich.
15.5
Der Beherberger kann bei triftigem Grund (z. B. grobes Fehlverhalten, Zahlungsverzug) fristlos kündigen.[Quelle: 33]
15.6
Bei höherer Gewalt ist eine sofortige Vertragsauflösung möglich.[Quelle: 34]

§ 16 Erkrankung oder Tod

16.1
Bei Erkrankung des Gastes wird bei Bedarf ärztliche Hilfe organisiert.
16.2
Der Beherberger kann Ersatz für medizinische Kosten, Desinfektionen, Ersatzbeschaffung und Nutzungsausfälle verlangen.[Quelle: 35]

§ 17 Gerichtsstand und Rechtswahl

17.1
Es gilt österreichisches Recht.
17.2
Gerichtsstand ist der Sitz des Beherbergers, außer bei Verbraucherverträgen, hier gelten die Wohnsitzgerichte des Gastes.[Quelle: 36]

§ 18 Sonstiges

18.1
Fristen beginnen mit Zustellung relevanter Dokumente. Aufrechnungsverbot für Vertragspartner außer bei anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen.[Quelle: 37]
18.2
Regelungslücken werden durch gesetzliche Bestimmungen gefüllt.[Quelle: 38]